MindMap des Wortes „Ehrenamt“

Projektausschreibung 2024 ist beendet!

Die Bewerbungsfrist für unsere diesjährige Projektausschreibung mit dem Themenschwerpunkt: „(Re)-Vitalisierung der Dörfer und Stadtviertel: Ehrenamt belebt Stadt- und Dorfgemeinschaften“ ist mit Ablauf des 13. März 2024 beendet. 

Wir sagen herzlichen Dank für das Interesse und die Teilnahme.  

Auch im kommenden Jahr sind wir wieder auf der Suche nach Projekten und Initiativen, die das Gemeinwohl und das gesellschaftliche Miteinander stärken. Ab Januar 2025 informieren wir hier über die neue Projektausschreibung mit Themenschwerpunkt.

Unter der Rubrik Förderprojekte 2023 finden Sie eine Übersicht der in 2023 geförderten Träger und deren Projekte.

Ihr Team
der Zukunftsstiftung Ehrenamt Bayern

 


 

Unsere Förderung im Überblick

 

Ihr Weg von der Antragsstellung zur Förderung_neu

Um eine Förderung zu erhalten, müssen die Organisationen und Vereine folgende Voraussetzungen erfüllen:

Voraussetzungen für die Organisation:

  • Die Organisation ist eine steuerbegünstigte Körperschaft (z.B. Verein) oder eine steuerbegünstigte juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts.
  • Das zuständige Finanzamt hat die Gemeinnützigkeit der Organisation anerkannt und bescheinigt.
  • Alternativ kann die Organisation auch eine lokale Initiative sein.
  • Bei Antragstellerinnen und Antragstellern ohne eigene Rechtspersönlichkeit (z.B. Initiativen) müssen mindestens zwei, auch faktisch haftungsfähige Mitglieder oder alle Mitglieder die gesamtschuldnerische Haftung für die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel übernehmen.

Voraussetzung für das Projekt:

  • Das Projekt wird in Bayern durchgeführt.
  • Maßnahmen und Projekte, die bereits begonnen wurden, können nicht gefördert werden.
  • Der Förderantrag ist vollständig und richtig ausgefüllt und über das Online-Antragsformular bis zum Stichtag bei der Stiftung eingegangen.
  • Neben der Förderung durch die Stiftung werden von der beantragenden Organisation Eigenmittel in Höhe von grundsätzlich 10% der Antragssumme eingebracht.
  • Das Projekt beginnt erst nach der Förderzusage durch die Zukunftsstiftung Ehrenamt Bayern, frühestens ab dem 1. September eines Jahres.
  • Die Projekte müssen folgende Zielsetzung erfüllen: Zusätzlich zum eigentlichen Tätigkeitsfeld des Projektträgers muss das einzureichende Projekt mindestens ein weiteres Handlungsfeld (z.B. Inklusion, Integration, Migration, Hospiz, etc.) eingebunden haben. Beispielsweise: Ehrenamt verbindet mit Nachbarn, Menschen mit Behinderung, mit Geflüchteten, über die Generationen etc.
  • Der Projektverlauf muss dokumentiert werden.

  • Die Umsetzung ehrenamtlich getragener Projekte und Ideen, sofern sie neuartig sind und die Gemeinschaft und den Zusammenhalt in Bayern stärken.
  • Fort- und Weiterbildungen für Ehrenamtliche, den Erfahrungs-, Wissens- und Informationsaustausch und die Vernetzung untereinander.
  • Den Ausbau, die Stärkung und Weiterentwicklung der Infrastruktur für Bürgerschaftliches Engagement, z.B. durch die Unterstützung von Vereinsgründungen.
  • Die Stärkung der Anerkennungskultur für Bürgerschaftliches Engagement, z.B. durch die Unterstützung von Preisen oder Veranstaltungen zur Würdigung von Ehrenamtlichen.
  • Öffentlichkeitsarbeit zu Fragen des Bürgerschaftlichen Engagements sowie Maßnahmen zum Einsatz neuer Medien oder neuer Technologien im Bereich Bürgerschaftlichen Engagements.
  • Wissenschaftliche Forschung zum Bürgerschaftlichen Engagement z.B. in Form einer Studie, Befragung oder Doktorarbeit und die Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen und Forschungsvorhaben.

Die Auswahlkriterien und Voraussetzungen für eine Förderung finden Sie in unseren Förderrichtlinien

z.B. Privatpersonen, institutionell bedingte Ausgaben, investive Förderungen (Baumaßnahmen), die Anschaffung von Transportmitteln sowie Dauerförderungen (Mitgliedsbeiträge, Mietkosten, Personalkosten).

Vereine, Verbände und Organisationen, die als gemeinnützig anerkannt sind, sowie öffentlich-rechtliche und private Körperschaften.

Wir konzentrieren uns auf die Unterstützung des Bürgerschaftlichen Engagements in ganz Bayern. Daher fördern wir jährlich viele Vorhaben ab 1.000 € bis maximal 10.000 €. Projekte und Maßnahmen mit einem Förderbetrag von unter 1.000 Euro können nicht berücksichtigt werden.

  • Die Antragsstellung an die Zukunftsstiftung Ehrenamt Bayern ist einmal im Jahr möglich (in der Regel von Januar bis März).
  • Die Projektausschreibung mit Stichtagsregelung wird jedes Jahr rechtzeitig bekannt gegeben.
  • Bitte beachten Sie: Stellen Sie Ihren Antrag für ein Projekt unbedingt VOR Beginn des Projektes. Auslagen, die bereits getätigt wurden, können nicht gefördert werden. 

Die Stiftung kann Projekte und Initiativen fördern, die v.a. folgende Kriterien erfüllen:

  • Neuartige Projekte, die durch ehrenamtlichen Einsatz einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag leisten, um das Gemeinwohl nachhaltig zu stärken
  • Nachhaltige Wirkung
  • Niedrigschwelligkeit
  • Modellcharakter/Übertragbarkeit des Ansatzes auf andere Projekte
  • Vernetzung, Einbindung in örtliche und überörtliche Kooperationsstrukturen

Bei den genannten Kriterien handelt es sich um einen Orientierungsrahmen für die Beurteilung der eingereichten Projekte, d.h. nicht jedes Projekt muss alle Kriterien zwingend erfüllen.

Als Grundlage für die Auswahl der Projekte dient ausschließlich der Förderantrag. Bitte senden Sie uns keine Broschüren oder Flyer zu, da solche bei der Entscheidungsfindung nicht berücksichtigt werden können.


1. Schritt:

  • Lesen Sie bitte alle Informationen zur aktuellen Projektausschreibung, zum Themenschwerpunkt, die Förderrichtlinien sowie die FAQs sorgfältig durch und überprüfen Sie, ob Ihr Vorhaben unsere Förder- und Qualitätskriterien erfüllt.
  • Die Antragsstellung erfolgt ausschließlich über ein Online-Formular (unter dem Menüpunkt "Antragsstellung"), eine Einsendung per Post ist nicht notwendig.
    Bitte beachten Sie, dass alle inaktiven Sitzungen nach ca. 90 Min automatisch geschlossen und beendet werden. Eine Zwischenspeicherung ist dann nicht mehr möglich.)
  • Hier gelangen Sie direkt zum Online-Formular für die Antragsstellung.
  • Nehmen Sie bei Fragen gerne Kontakt per Email mit uns auf: 
    info@ehrenamtsstiftung.bayern.de.

2. Schritt:

  • Reichen Sie den vollständig ausgefüllten Antrag elektronisch bei der Stiftung ein.
  • Ihren eingereichten Antrag finden Sie nach dem Absenden als pdf zum Download.
  • Bitte speichern Sie Ihren Antrag für Ihre Unterlagen ab. 
  • Bei erfolgreichem Einreichen erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per E-Mail.

3. Schritt:

  • Zur Prüfung Ihrer Anfrage benötigen wir Zeit. Nach Einsendeschluss kann die Bearbeitung bis zu vier Monate dauern. Wir bitten Sie daher von telefonischen Rückfragen abzusehen.
  • Unvollständige Anträge können nicht bearbeitet und berücksichtigt werden.
  • Alle Mitteilungen über Zu- oder Absagen erfolgen per E-Mail.

Für weitere Rückfragen kommen Sie gerne auf uns zu!

  • Die Geschäftsstelle prüft die Anträge auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
     
  • Die Beurteilung der Projekte und Vorhaben erfolgt unter Einbeziehung des Kuratoriums der Zukunftsstiftung Ehrenamt Bayern.
     
  • Die Entscheidung über die Förderung erfolgt durch den Stiftungsvorstand.
     
  • Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht (auch bei Vorliegen aller Fördervoraussetzungen).

Nach Ablauf des Einsendeschlusses kann die Bearbeitung und Beurteilung aller eingegangen Anträge bis zu vier Monate dauern.
In der Regel werden die Förderzu- und absagen im Juli eines Jahres per E-Mail mitgeteilt.

  • Eine Förderzusage erfolgt per E-Mail.
  • Nach Bestätigung des Projektträgers über die Durchführung des Projektes, erhält der Träger ein Schreiben, das von der Geschäftsführung unterzeichnet und dem ein Fördervertrag beigefügt ist. Wir benötigen eine rechtsverbindliche Unterschrift des Projektträgers. Der Unterzeichner des Fördervertrags muss daher über die erforderliche Vertretungsvollmacht verfügen.
  • Die Unterzeichnung und Rücksendung des Fördervertrags an die Stiftung ist die Voraussetzung für die Auszahlung der bewilligten Fördermittel.

Förderrichtlinie

Wir bitten Sie vorab kritisch zu prüfen, ob Ihr Vorhaben den beschriebenen Fördergrundsätzen entspricht.

Unsere Förderrichtlinie zum Download: Förderrichtlinie 2024

Bitte berücksichtigen Sie bei der Antragsstellung unseren diesjährigen Themenschwerpunkt


 

Die wichtigsten Fragen & Antworten zur Förderung