Organisation
Stiftungsvorstand
Der Stiftungsvorstand der Zukunftsstiftung Ehrenamt Bayern vertritt die Stiftung nach außen und trifft die Entscheidungen über die Verwendung der Stiftungsmittel. Der Vorstand besteht aus drei Mitgliedern.
Im Vorstand vertreten sind:
Ulrike Scharf, MdL,
Bayerische Staatsministerin für Familie,
Arbeit und Soziales und Vorstandsvorsitzende
weitere stellvertretende Ministerpräsidentin
Foto folgt in Kürze
Annemarie Raith
geschäftsführende Vorständin
Prof. Dr. Doris Rosenkranz
Vorstandsmitglied, TH Nürnberg Georg Simon Ohm
© Fotos: StMAS
Kuratorium
Das Kuratorium berät und unterstützt den Stiftungsvorstand in seiner Arbeit. Es besteht aus den Mitgliedern des beim Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales angesiedelten Runden Tisches Bürgerschaftliches Engagement.
Im Kuratorium vertreten sind:
Alle Fraktionen des Bayerischen Landtags und alle zentralen Akteure des Bürgerschaftlichen Engagements in Bayern, wie z.B. die Kommunalen Spitzenverbände, Freie Wohlfahrt, Kirchen, Wissenschaft und Organisationen aus den maßgeblichen Engagementbereichen.
Margit Berndl, Vorständin Verbands- und
Sozialpolitik "Der Paritätische in Bayern"
Kuratoriumsvorsitzende
Geschäftsstelle
Kontakt
So erreichen Sie uns:
Montag bis Donnerstag von 9 bis 15 Uhr
Annemarie Raith
Geschäftsführung
Gesamtleitung der Zukunftsstiftung Ehrenamt Bayern
E-Mail schreiben
Telefon: 089/1261-2950
N.N.
Assistenz der Geschäftsführung
E-Mail schreiben
Telefon: 089/1261-2951
Satzung und Urkunde
Die Zukunftsstiftung Ehrenamt Bayern wurde am 1. Februar 2018 vom Freistaat Bayern gegründet und ist eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts, die in Bayern tätig ist. Als gemeinnützige Einrichtung gestaltet sie ihre Arbeit eigenständig und unabhängig. Sie wurde als Verbrauchsstiftung mit einem verbrauchbaren Vermögen von 2,5 Millionen Euro für die Dauer von zehn Jahren errichtet.
Zweck der Stiftung ist die zukunftsgerichtete Förderung des ehrenamtlichen Einsatzes für das Gemeinwohl sowie des Bürgerschaftlichen Engagements in Bayern.
Stiftungssatzung zum Download: Satzung
Stiftungsurkunde zum Download:
Finanzierung und Vermögen
Die Stiftung verfolgt ihren Stiftungszweck durch den Verbrauch ihres Vermögens (Grundstockvermögens, Zustiftungen), den Erträgen des Stiftungsvermögens und anderen Zuwendungen (z.B. Spenden, Fördermittel).
Das Stiftungskapital ist breit angelegt. Verzinsliche Wertpapiere können bis zu 100% der Anlagen ausmachen, der Anteil an Aktien ist auf 50% des Anlagevermögens begrenzt.
Im Rahmen der Anlagerichtlinie sind neben der rentierlichen Anlage Aspekte der Nachhaltigkeit bei der Auswahl der Investitionen zu berücksichtigen. Konkret finden Anwendung:
Ausschlusskriterien
Dieser Ansatz schließt systematisch bestimmte Investments aus, wenn diese gegen spezifische Kriterien verstoßen. Beispiele sind z.B. Umsätze in kontroversen Waffen oder bei schweren Verstößen im Zusammenhang mit Governance-Praktiken (Korruption, Betrug). Staaten werden ausgeschlossen, wenn sie z.B. die Menschenrechte massiv einschränken oder einen hohen Grad an Korruption aufweisen.
Normbasiertes Screening
Unternehmen werden hinsichtlich der Einhaltung nationaler und internationaler Rechte, Regularien und allgemein akzeptierter globaler Normen (z.B. UN Global Compact) beurteilt. Darüber hinaus wird eine umfangreiche Analyse von Kontroversen durchgeführt.
Positiv-Screening
Zudem wird ein Best-in-Class-Ansatz verfolgt, bei dem Unternehmen in den verschiedenen Bereichen der Nachhaltigkeit (Umwelt, Gesellschaft / Soziales, Unternehmensführung) detailliert analysiert werden. Der Analyseprozess mündet in einem Rating. Nur Unternehmen mit einem guten ESG-Risikoprofil werden für ein Investment akzeptiert. Vergleichbare Screenings und Ratings bestehen bei Staaten.
Positiver-Beitrag
Die 17 globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung der Agenda 2030, die Sustainable Development Goals (SDGs), liefern eine wichtige Orientierung. Daher erfolgt die Investition in Unternehmen, die Vorreiter sind in ihrem Handeln in Bezug auf soziale, ökologische und ökonomische Aspekte. Alle allokierten Unternehmen sollen mindestens eine neutrale Gesamtbewertung in Bezug auf ihre Wirkung auf alle 17 SDGs haben. Es soll zudem kein Unternehmen mit starker negativer Wirkung („strongly misaligned“) in mindestens einem der SDGs allokiert werden.
Prüfung der Jahresrechnung und Stiftungsaufsicht
Die Stiftung ist zu einer ordnungsgemäßen Buchführung verpflichtet. Die Jahresrechnung wird jährlich von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer geprüft.
Die Regierung von Oberbayern prüft die Jahresrechnung hinsichtlich Einhaltung des Bayerischen Stiftungsgesetzes, Erhalt des Grundstockvermögens sowie der Erfüllung des Stiftungszwecks.