Alles auf einen Blick
Was fördern wir?
- Die Umsetzung ehrenamtlich getragener Projekte und Ideen, sofern sie neuartig sind und die Gemeinschaft und den Zusammenhalt in Bayern stärken.
- Fort- und Weiterbildungen für Ehrenamtliche, den Erfahrungs-, Wissens- und Informationsaustausch und die Vernetzung untereinander.
- Den Ausbau, die Stärkung und Weiterentwicklung der Infrastruktur für Bürgerschaftliches Engagement, z.B. durch die Unterstützung von Vereinsgründungen.
- Die Stärkung der Anerkennungskultur für Bürgerschaftliches Engagement, z.B. durch die Unterstützung von Preisen oder Veranstaltungen zur Würdigung von Ehrenamtlichen.
- Öffentlichkeitsarbeit zu Fragen des Bürgerschaftlichen Engagements sowie Maßnahmen zum Einsatz neuer Medien oder neuer Technologien im Bereich Bürgerschaftlichen Engagements.
- Wissenschaftliche Forschung zum Bürgerschaftlichen Engagement z.B. in Form einer Studie, Befragung oder Doktorarbeit und die Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen und Forschungsvorhaben.
Die Auswahlkriterien und Voraussetzungen für eine Förderung finden Sie in unserer Förderrichtlinie.
Was fördern wir nicht?
z.B. Privatpersonen, institutionell bedingte Ausgaben, investive Förderungen (Baumaßnahmen), die Anschaffung von Transportmitteln sowie Dauerförderungen (Mitgliedsbeiträge, Mietkosten, Personalkosten).
Wen fördern wir?
Vereine, Verbände und Organisationen, die als gemeinnützig anerkannt sind, sowie öffentlich-rechtliche und private Körperschaften.
In welcher Höhe?
Wir konzentrieren uns auf die Unterstützung des Bürgerschaftlichen Engagements in ganz Bayern. Daher fördern wir jährlich viele Vorhaben ab 1.000 € bis maximal
10.000 €.
Wann fördern wir?
Die Antragsstellung an die Zukunftsstiftung Ehrenamt Bayern ist einmal im Jahr möglich. Die Projektausschreibung mit Stichtagsregelung wird jedes Jahr rechtzeitig bekannt gegeben.
Stellen Sie Ihren Antrag für ein Projekt unbedingt VOR Beginn des Projektes. Auslagen, die bereits getätigt wurden, können nicht gefördert werden. Die genauen Informationen zur Projektausschreibung und die Förderrichtlinien finden Sie unter der Rubrik Förderung.
Wie funktioniert das Antragsverfahren?
1. Schritt:
- Lesen Sie bitte alle Informationen zur Projektausschreibung, die Förderrichtlinie sowie die FAQs sorgfältig durch und überprüfen Sie, ob Ihr Vorhaben unsere Förder- und Qualitätskriterien erfüllt.
- Nutzen Sie für die Antragsstellung unser Onlineformular auf der Webseite.
- Nehmen Sie bei Fragen Kontakt per E-Mail mit uns auf.
2. Schritt:
- Schicken Sie das vollständig ausgefüllte Formular online an die Stiftung.
- Sie erhalten eine Eingangsbestätigung per E-Mail.
- Zusätzlich senden Sie bitte einen unterschriebenen Ausdruck Ihres Antrags sowie eine Kopie Ihres Freistellungsbescheids bis zum angegebenen Einsendeschluss (es gilt der Posteingangstempel) an die Geschäftsstelle der Stiftung. Später eingegangene Anträge können leider nicht mehr berücksichtigt werden.
3. Schritt:
- Zur Prüfung Ihrer Anfrage benötigen wir Zeit. Nach Einsendeschluss kann die Bearbeitung bis zu vier Monate dauern. Wir bitten Sie daher von telefonischen Rückfragen abzusehen.
- Unvollständige Anträge können nicht bearbeitet und berücksichtigt werden.
- Alle Mitteilungen über Zu- oder Absagen erfolgen in schriftlicher Form.
Für weitere Rückfragen kommen Sie gerne auf uns zu!