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Hilfe für die Ukraine

Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt:

Auf dieser Überblickseite werden laufend Informationen für diejenigen gesammelt, die sich jetzt für Geflüchtete aus der Ukraine engagieren oder dies vorhaben: www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/ukrainehilfe 

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales:

Die Hilfsbereitschaft und Solidarität in Bayern ist groß. Hier erfahren Sie, mit welchen Hilfeleistungen Sie am besten unterstützen können. Alle Infos siehe auch Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales: www.stmas.de/bayern-hilft 

Telefon zur schnellen Hilfe:

Als zentrale Erstanlaufstelle hat die Bayerische Staatsregierung bei der Freien Wohlfahrtspflege Landesarbeitsgemeinschaft Bayern ein Hilfetelefon zu Fragen rund um den Krieg in der Ukraine eingerichtet. Hier können sich gerade all diejenigen melden, die in Bayern leben und in großer Sorge um ihre Verwandten oder Freunde in der Ukraine sind. Denn teilweise ist der Kontakt zu diesen abgebrochen. Das Hilfetelefon soll ihnen eine Anlaufstelle bieten und sie an die richtigen Stellen weitervermitteln. Zudem bieten zahlreiche Engagierte ihre Unterstützung an und suchen eine Anlaufstelle, an die sie sich wenden können, um mehr Informationen zu erhalten. Daneben gibt es auch Menschen, die selbst auf der Suche nach diesbezüglichen Hilfsangeboten sind. 

Hier unterstützen die Strukturen und Netzwerke der Hilfsorganisationen. Denn genau hier ist auch das Hilfetelefon verortet. Als zentrale Erstanlaufstelle ist es in deren bewährte Strukturen eingebettet, greift auf diese zurück und schafft so Synergien, die wiederum den Menschen, die Hilfe benötigen, zugutekommen. Angesiedelt ist es bei der Freien Wohlfahrtspflege Landesarbeitsgemeinschaft Bayern.

Menschen, die Hilfe benötigen oder anbieten, können sich sowohl telefonisch unter 089 54497199 als auch per E-Mail an Ukraine-hotline@freie-wohlfahrtspflege-bayern.de wenden.

Erreichbarkeit: Montag bis Freitag von 8-20 Uhr; Samstag und Sonntag von 10-14 Uhr.

Hier erhalten Sie Informationen und Hilfe, wenn

  • Sie den Kontakt zu den Ihnen nahestehenden Menschen verloren haben und diese suchen,
  • Informationen zur aktuellen Situation vor Ort (Ukraine oder Nachbarstaaten) benötigen,
  • nahestehenden Personen vor Ort (Ukraine oder Nachbarstaaten) helfen möchten oder
  • selbst ehrenamtlich Hilfe leisten wollen.

Als Erstanlaufstelle vermittelt das Hilfetelefon schnell und unkompliziert an die zuständigen Stellen weiter und gibt wichtige Erstinformationen beispielsweise auch zu Spendenkonten oder möglichen Anlaufstellen für Sachspenden (s.u.). Ukrainische Staatsangehörige, die sich bereits in Bayern aufhalten, können mit Fragen zum Ausländerrecht oder auch zur Möglichkeit einer Unterkunft an die zuständigen Stellen der Ausländerbehörde oder Unterbringungseinrichtung verwiesen werden. Das Hilfetelefon leistet hier selbst keinerlei Beratung.

Wie kann ich helfen?

Geldspenden

Es ist überwältigend, wie schnell und großzügig die Menschen in Bayern bereit sind, der Ukraine Hilfe zu leisten. Hier ist aber eines wichtig: Geldspenden sind wirksamer als Sachspenden. Denn sie helfen den Hilfsorganisationen und damit auch den Menschen vor Ort unmittelbar. Bei Sachspenden besteht nach wie vor die Problematik des Transports. Denn es kann aufgrund der Kampfhandlungen und der damit einhergehenden sehr unübersichtlichen Lage vor Ort nicht gänzlich sichergestellt werden, dass die Hilfslieferungen auch genau diejenigen erreichen, die sie erreichen sollen. Deshalb bitten alle Behörden und großen Hilfsorganisationen darum, ihnen keine Sachspenden, sondern Geldspenden für die Ukraine oder die Nachbarländer zukommen zu lassen.

https://www.aktion-deutschland-hilft.de/

Sachspenden

Der Bund und großen Hilfsorganisationen organisieren aktuell umfassende Hilfslieferungen an die Ukraine und die Nachbarländer. Sie nehmen derzeit aber keine privaten Einzelspenden an. Nach Mitteilung des Generalkonsulates der Ukraine in München können in kleineren Umfängen Spenden den vielen privaten Initiativen übergeben werden oder aber den ukrainischen Kirchen:

München: www.urk-kirche.de

Neu-Ulm: www.ugkk-neu-ulm.de

Bamberg: www.bamberg-ugkk.de

Gesucht werden in der Regel bestimmte Gegenstände. Bitte informieren Sie sich bevor Sie tätig werden direkt vor Ort, was benötigt wird.

Für Lieferungen in großen Mengen (voller LKW und mehr) kann das ukrainische Generalkonsulat direkt angefragt werden. Notwendige Angaben sind dabei die Liefermenge, Verpackungsart oder auch eine detaillierte Auflistung der Güter. Es bestehen Lagerräume an der Grenze, wo die Hilfe übergeben werden kann.

Zudem steht unter ukraine-hilfe.bayern.de eine zentrale Plattform der Staatsregierung zur Vermittlung von Wohnungsangeboten für ankommende Menschen aus der Ukraine, die nicht bei Verwandten oder Freunden unterkommen können, zur Verfügung. Auf dieser Vermittlungsbörse des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration werden Angebot und Nachfrage auch zu weiteren Diensten im Rahmen der Asylunterbringung koordiniert, wie z.B. Dolmetscherdienste/Sprachmittler oder Beförderungsmöglichkeiten von Personen innerhalb Bayerns.

Handlungsempfehlungen der lagfa bayern e.V.

Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligen-Agenturen/ Freiwilligen-Zentren, Koordinierungszentren Bürgerschaftlichen Engagements

Die lagfa bayern e.V. hat einen Handlungsleitfaden mit zentralen Tipps und Empfehlungen aus den Erfahrungen der letzten Krisen erarbeitet.

Eine Handreichung zum Versicherungsschutz für Ehrenamtliche finden Sie hier: Infos zum Schutz von Ehrenamtlichen im Engagement für Geflüchtete

Alle Informationen zur finanziellen Sprachkursunterstützung "Sprache schafft Chancen" finden Sie hier: www.lagfa-bayern.de
Ab sofort müssen die Sprachkurse nicht mehr zwingend mindestens drei Monate laufen! Somit können also auch Intensivkurse gefördert werden, die beispielsweise nur 2 Wochen gehen. Auch die Tandempauschalen können natürlich weiterhin beantragt werden. Dabei geht es vor allem um die sprachliche Unterstützung im Alltag. Leider können förderrechtlich nur Sprachkurse für Erwachsene unterstützt werden. Die Teilnehmenden müssen daher alle Ü18 sein.

Eine Übersicht, wie sich bayerische Freiwilligenagenturen engagieren finden Sie hier: www.lagfa-bayern.de/freiwilligenagenturen .